Einfacherer Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte
Deutschland fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte – und der Bedarf wird weiter steigen. Neben Ausbildung und Weiterbildung setzt die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › auf eine moderne Einwanderungspolitik, um internationale Fachkräfte zu gewinnen. Die seit 2020 in mehreren Stufen eingeführten Neuregelungen sollen es einfacher machen, aus dem Ausland nach Deutschland zu kommen. Dafür wurden unter anderem bürokratische Hürden abgebaut.
Im Rahmen einer 2023 beschlossenen Reform schuf die Bundesregierung drei neue Wege, über die Fachkräfte einwandern können. Im Bereich Qualifikation gilt seither: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Zweitens können Fachkräfte einwandern, wenn sie zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Zudem wurde drittens eine Chancenkarte eingeführt, die mithilfe eines Punktesystems das Potenzial von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt.
Gesetzliche Grundlage für Fachkräfteeinwanderung seit 2020
Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Diesen hatten zuvor nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, durch die Neuregelung werden die Möglichkeiten für Fachkräfte mit einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation ausgeweitet.
Weitere Schritte zu einem modernen Einwanderungsland ab 2023
Ab Ende 2023 wurden die Regelungen in mehreren Stufen reformiert, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften noch weiter zu erleichtern. Dies betrifft etwa die Vorgaben für die Blaue Karte EU, mit der Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland kommen können. Dafür wurden ab November 2023 unter anderem die Gehaltsgrenzen gesenkt.
In einem zweiten Schritt ab März 2024 wurden unter anderem die Vorgaben für Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung auf alle Berufe ausgeweitet: Wer in einem nicht staatlich reglementierten Beruf zwei Jahre praktische Erfahrung hat, kann in Deutschland arbeiten, ohne dass sein Abschluss hier anerkannt werden muss. Der Berufs- oder Hochschulabschluss muss aber vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt sein.
Seit Juni 2024 ermöglicht es die Chancenkarte unter bestimmten Voraussetzungen Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland einzureisen, um dort einen geeigneten Arbeitsplatz zu suchen. Die Karte basiert auf einem Punktesystem. Kriterien sind beispielsweise Qualifikation, Deutsch- und Englisch-Kenntnisse, Berufserfahrung und Alter.