Schutz für Geflüchtete – Fluchtursachen reduzieren
Deutschland steht zu seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Geflüchteten und setzt sich dafür ein, weltweit Fluchtursachen zu bekämpfen. Im Jahr 2015 war die Zahl der zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer mit zwei Millionen so hoch wie nie zuvor. Viele der Menschen kamen als Schutzsuchende, sie flohen vor Kriegen und Konflikten, zum Beispiel in Syrien und in Irak. Im Jahr 2023 gab es 350.000 Anträge auf Asyl.
Die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › setzt sich für die Reduzierung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie für die aktive Gestaltung und Steuerung von Migrationsprozessen ein. Hierzu gehören die Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive in Deutschland, die Förderung der Reintegration in den Herkunftsländern sowie die Unterstützung von Transit- und Aufnahmestaaten.
Im August 2024 hat sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das die Sicherheitslage in Deutschland verbessern soll. Abschiebungen werden erleichtert, die Behörden im Kampf gegen gewaltbereiten Islamismus gestärkt und das Waffenrecht weiter verschärft.
Um Migration aktiver zu gestalten, strebt Deutschland auch partnerschaftliche Vereinbarungen mit Herkunftsländern an. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesrepublik für eine grundlegende Reform des EU-Asylsystems mit dem Ziel einer gerechten Verteilung und fairen Standards in den Abläufen.
Gleichzeitig will Deutschland neue Chancen eröffnen: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren die Möglichkeit erhalten, ein Bleiberecht zu bekommen. Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe, um in dieser Zeit die weiteren Bedingungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erreichen.