Schutz von Menschenrechten
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies ist der klare Auftrag des Artikels 1 des Grundgesetzes, in dem sich Deutschland zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ als „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt. Diese Verpflichtung wird von Deutschland auch in seinen auswärtigen Beziehungen ernst genommen. Schutz und Stärkung von Menschenrechten spielen im außenpolitischen und internationalen Kontext eine besondere Rolle, denn häufig sind systematische Menschenrechtsverletzungen der erste Schritt in Konflikte und Krisen. Als Mitglied des Europarats und gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (VN) setzt sich Deutschland weltweit dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln.
Engagement in den Vereinten Nationen
Deutschland ist Vertragsstaat aller bedeutenden Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle. Die Staaten schufen damit auf Grundlage der VN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Menschenrechte Achtung und Ausbau der Menschenrechte weltweit sind ein zentrales Anliegen der Politik der deutschen Bundesregierung. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sie sich weltweit konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit… Mehr erfahren › von 1948 ein umfassendes Vertragssystem zum Schutz der Menschenrechte. Zu den von Deutschland ratifizierten rechtsverbindlichen Abkommen gehören der Zivilpakt, der Sozialpakt, die Anti-Rassismus-Konvention, die Frauenrechtskonvention, die Anti-Folter-Konvention, die Kinderrechtskonvention, die Behindertenrechtskonvention sowie die Konvention gegen Verschwindenlassen.
Die in den Verträgen festgeschriebenen Rechte und Verpflichtungen des Staates sind geltendes Recht in Deutschland. Die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › unterstützt zugleich weltweit etwa den Schutz vor Diskriminierung und Rassismus, engagiert sich gegen die Todesstrafe, für politische Teilhabe und Rechtsschutz, verteidigt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, kämpft gegen den Menschenhandel und drängt zum Beispiel auch auf die Durchsetzung des Rechts auf Wohnen und des Rechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung. Die Regierung setzt sich zudem für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen (LSBTIQ+) ein. Ein weiterer aktueller Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik ist der Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Innerhalb der Vereinten Nationen unterstützt die Bundesregierung aktiv die Arbeit des VN-Menschenrechtsrats und engagiert sich für eine weitere Stärkung des Hochkommissariats für Menschenrechte.
Engagement im Europarat
Deutschland ist eines der aktivsten Länder im Europarat, der sich für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in ganz Europa einsetzt. Der Rat hat 46 Mitgliedsstaaten, darunter die 27 Staaten der Europäischen Union. Mit wegweisenden Übereinkommen, wie vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention, trägt der Europarat zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums bei und überwacht die Einhaltung von verbindlichen gemeinsamen Standards und Werten auf dem europäischen Kontinent. Eine zentrale Institution des Europarats zur Durchsetzung dieser Rechte in Europa ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Menschenrechte Achtung und Ausbau der Menschenrechte weltweit sind ein zentrales Anliegen der Politik der deutschen Bundesregierung. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sie sich weltweit konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit… Mehr erfahren › (EGMR) im französischen Straßburg. Alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten können sich bei Verletzungen ihrer durch die Menschenrechtskonvention geschützten Rechte an den EGMR wenden. Deutschland tritt nachdrücklich dafür ein, dass alle Vertragsstaaten die Entscheidungen des Gerichtshofs umsetzen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag in den Niederlanden ist zuständig für die völkerstrafrechtliche Ahndung schwerer internationaler Verbrechen, wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord. Deutschland spricht sich für eine universelle Anerkennung des IStGH aus.