Politisches System
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat Bundesstaat Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System Deutschlands dem anderer… Mehr erfahren › und als parlamentarische Demokratie organisiert. Das Grundgesetz Grundgesetz Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist… Mehr erfahren › legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Diese Macht überträgt das Volk für die Dauer einer Wahlperiode den Parlamenten ( Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › und Landtage).
Die Staatsgewalt ist auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die für die Rechtsprechung zuständige Gewalt (Judikative) verteilt. Diese Gewaltenteilung ist fester Bestandteil jeder Demokratie und in Deutschland im Grundgesetz, der Verfassung, verankert. Zur Legislative zählen die Parlamente, zur Exekutive die Regierungen. Eine zentrale Rolle kommt der Judikative zu, weil die Richterinnen und Richter an den Gerichten der Länder und der Bundesgerichte unabhängig sind und allein auf Grundlage der Gesetze entscheiden. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist eine charakteristische Institution der deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das… Mehr erfahren › , das über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht. An die Rechtsprechung der 16 Verfassungsrichterinnen und -richter sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist der protokollarisch ranghöchste Repräsentant bzw. die protokollarisch ranghöchste Repräsentantin Deutschlands. Protokollarisch an zweiter Stelle steht der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin. Vertreten wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin durch den Bundesratspräsidenten oder die Bundesratspräsidentin – ein Amt, das im jährlichen Turnus eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident der 16 Länder innehat. Das Amt mit der größten politischen Gestaltungsmacht ist das des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, der oder die auch die Richtlinien der Politik bestimmt. Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, des höchsten deutschen Gerichts, gehört ebenfalls zu den hohen Repräsentanten.
Auf einen Blick
SPD, Bundeskanzler seit Dezember 2021
SPD, Bundestagspräsidentin seit Oktober 2021
Bundespräsident
Präsident des Bundesverfassungsgerichts