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Staat & Politik

Föderaler Staat

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Ihr föderaler Charakter zeigt sich durch die große Eigenständigkeit der 16 Bundesländer.
Reichstagskuppel
Auf dem Dach des Reichstags in Berlin: Täglich besichtigen rund 8.000 Menschen das Parlamentsgebäude © stock.adobe.com

Deutschland ist eine parlamentarische und föderale Demokratie. Das in der öffentlichen Wahrnehmung präsenteste Verfassungsorgan, der Deutsche Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › , wird von den wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen alle vier Jahre direkt gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Für die Dauer der Legislaturperiode wählt der Bundestag in geheimer Wahl den Bundes­kanzler oder die Bundeskanzlerin. Er oder sie hat innerhalb der Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › die Richtlinienkompetenz, legt also verbindlich die Grundzüge der Politik fest. Der Bundeskanzler Bundeskanzler Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihm oder ihr das Recht ein, selbst die Minister und Ministerinnen auszuwählen. Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien und legt deren… Mehr erfahren › oder die Bundeskanzlerin bestimmt die Bundesminister und -ministerinnen und aus deren Reihe einen Vizekanzler oder eine Vizekanzlerin.

Faktisch entscheiden jedoch die an der Regierung beteiligten Parteien, welche Personen die ihnen in Koalitionsverhand­lungen zugesprochenen Ressorts besetzen. Zerbricht eine Koalition, kann auch der Kanzler oder die Kanzlerin vor Ablauf der vierjährigen Wahlperiode stürzen, denn der Bundestag hat das Recht, das Regierungsoberhaupt jederzeit abzuwählen. Allerdings muss das Parlament in diesem Fall gleichzeitig durch ein sogenanntes „konstruktives Misstrauensvotum“ einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin bestimmen. Eine Zeit ohne gewählte Regierung im Amt kann es also nicht geben.

Koalitionsregierungen sind in Deutschland die Regel

Entscheidend für den Charakter des Parlaments ist das System der personalisierten Verhältniswahl. Auch kleinere Parteien sind dadurch im Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › proportional zu ihren Wahlergebnissen vertreten. Bis auf eine Ausnahme wurde die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › deshalb jeweils durch Bündnisse mehrerer bei der Wahl konkurrierender Parteien gebildet; seit der ersten Bundestagswahl 1949 gab es 24 Koalitionsregierungen. Damit eine Zersplitterung im Parlament verhindert und eine Regierungsbildung vereinfacht wird, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen Wählerstimmen (oder drei Direktmandate) auf sich vereinen, um im Bundestag vertreten zu sein ( Fünf-Prozent-Hürde Fünf-Prozent-Hürde Nur solche Parteien werden bei der Mandatszuteilung im Bundestag berücksichtigt, welche die Hürde von fünf Prozent der Wählerstimmen übersprungen haben. Mehr erfahren › ).

Der föderale Charakter Deutschlands zeigt sich durch die große Eigenständigkeit der 16 Länder, insbesondere in Angelegenheiten der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Justiz, der Bildung und der Kultur. Die Städte Berlin Berlin Einmal im Jahr, zur Berlinale, richtet die Filmwelt ihren Fokus auf Berlin. Aber globales Interesse sind die Berliner gewohnt. Schließlich sind sie, seit die Hohenzollern 1458 ihre Residenz errichteten, Hauptstädter. Eine Historie, die auch Schatten hat: die Nazi-Herrschaft und das DDR-Regime, das… Mehr erfahren › , Hamburg Hamburg Im Stadtstaat Hamburg sorgt der Hafen für den Herzschlag der Wirtschaft, wenngleich Airbus, Otto Versand und der Nivea-Konzern Beiersdorf dies nicht sofort erkennen lassen. Dass aber fast alle großen Ölkonzerne an der Elbe vertreten sind, ist den Tanker-Terminals zu verdanken. Seeleute und Sehleute… Mehr erfahren › und Bremen Bremen Mit dem klassischen Seehandel, insbesondere mit Kaffee, ist die Hansestadt Bremen groß geworden. Im kleinsten Bundesland, unterteilt in die Stadt Bremen und das etwa 60 Kilometer entfernte Bremerhaven, sorgt der Hafen für jeden fünften Arbeitsplatz. Größter privater Arbeitgeber ist aber Daimler;… Mehr erfahren › sind aus historischen Gründen auch gleichzeitig Bundesländer Bundesländer Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Länder verfügen über eigenständige Kompetenzen. Für Außenpolitik, Europapolitik, Verteidigung, Justiz, Arbeit, Soziales, Steuern und Gesundheit ist die Bundesebene zuständig. Die Zuständigkeit für die… Mehr erfahren › . Einzigartig ist die enge Verzahnung zwischen den Ländern und dem Zentralstaat, woraus sich für die Landesregierungen vielfältige Möglichkeiten der bundespolitischen Mitwirkung ergeben.

Große Vielfalt an Koalitionen im Bundesrat

Dies geschieht vor allem über den Bundesrat Bundesrat Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören… Mehr erfahren › , der zweiten Kammer, die sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammensetzt, ebenfalls mit Sitz in Berlin Berlin Einmal im Jahr, zur Berlinale, richtet die Filmwelt ihren Fokus auf Berlin. Aber globales Interesse sind die Berliner gewohnt. Schließlich sind sie, seit die Hohenzollern 1458 ihre Residenz errichteten, Hauptstädter. Eine Historie, die auch Schatten hat: die Nazi-Herrschaft und das DDR-Regime, das… Mehr erfahren › . Bevölkerungsreiche Länder sind im Bundesrat stärker repräsentiert als kleinere Länder. Auch Parteien, die auf Bundesebene die Opposition stellen oder gar nicht im Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › vertreten sind, können über die Beteiligung an Landesregierungen Einfluss auf die Bundespolitik ausüben, denn zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat.

Da es keinen einheitlichen Wahltermin für die Landtage gibt und die Legislaturperioden variieren, kann es parallel zur Legislatur­periode im Bundestag zu mehrfach wechselnden Kräfteverhältnissen im Bundesrat kommen. In der derzeitigen Konstellation der Länderkammer hat die Bundesregierung Bundesregierung Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig… Mehr erfahren › keine Mehrheit im Bundesrat. Klar abgrenzbare Blöcke mit einheitlichem Abstimmungsverhalten gibt es dort nicht mehr, da in den 16 Ländern eine solche Vielfalt an Koalitionen besteht, wie dies seit Gründung der Bundesrepublik nicht der Fall war.

Der Bundespräsident ist der erste Bürger im Staat

Das protokollarisch höchste Amt bekleidet der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin. Er oder sie wird nicht vom Volk, sondern von einer eigens dafür einberufenen Bundesversammlung gewählt. Sie besteht zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages, zur anderen Hälfte aus Mitgliedern, die von den Landesparlamenten proportional zu der dortigen Sitzverteilung gewählt werden. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin übt das Amt über fünf Jahre aus, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Seit 2017 ist Dr. Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident. Er war als SPD-Politiker von 2005 bis 2009 und von 2013 bis 2017 Bundesaußenminister. Steinmeier ist der zwölfte Bundes­präsident seit 1949. Obwohl der Bundespräsident in erster Linie repräsentative Aufgaben hat, kann er auch seine Unterschrift unter Gesetze verweigern, wenn er Zweifel an ­deren Verfassungsmäßigkeit hat.

Den größten Einfluss haben die bisherigen Amtsinhaber über öffentliche Reden ausgeübt, denen hohe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Bundes­präsidenten halten sich parteipolitisch zurück, greifen dennoch aktuelle Themen auf und mahnen zuweilen Regierung, Parlament oder Bevölkerung zum Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über das Grundgesetz

Über viel Einfluss verfügt das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist eine charakteristische Institution der deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das… Mehr erfahren › in Karlsruhe, das in der Öffentlichkeit sehr hohes Ansehen genießt. Es gilt als „Hüterin des Grundgesetzes“ und liefert durch seine maßgeblichen Entscheidungen eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes. In zwei Senaten richtet es über Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und kann Gesetze für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Jedem Bundesbürger steht der Weg zum Verfassungsgericht offen, wenn er sich durch ein Gesetz in seinen Grundrechten verletzt sieht.