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Glossar

Bundesregierung Open item

Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.

Grundgesetz Open item

Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung den Respekt vor der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie
 
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
 
 

 

Krankenversicherung Open item

Fast alle Einwohner Deutschlands sind in einer gesetzlichen (90 Prozent) oder privaten Krankenkasse (10 Prozent) versichert. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Vorsorge. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Für nicht erwerbstätige Angehörige der gesetzlich Versicherten müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Sozialstaat Open item

Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben und kann selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden. Damit verpflichtet das Grundgesetz den Staat, neben der Freiheitssphäre auch die existenziellen Lebensgrundlagen seiner Bürger zu sichern. Dabei hat der Einzelne die Verantwortung für seine soziale Sicherung mit zu übernehmen.