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Staat & Politik

Vielfältige Teilhabe

Engagement in Parteien ist der klassische Weg der Teilhabe, viele junge Menschen nutzen Partizipationsmöglichkeiten in zivilgesellschaftlichen Gruppen.
Annalena Baerbock
© dpa

Den politischen Parteien wird eine zentrale und privilegierte Stellung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes. Damit einher geht die Verpflichtung zur innerparteilichen Demokratie: Vorsitzende, Gremien sowie Kandidatinnen und Kandidaten werden auf Parteitagen von Delegierten der Parteibasis in geheimer Abstimmung gewählt. Zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie haben die Parteien in jüngster Zeit bei relevanten Entscheidungen ihre Mitglieder direkt befragt.

In Parteien können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Politik einbringen. Das sogenannte passive Wahlrecht ermöglicht es, in politische Ämter gewählt zu werden. Wer als Abgeordneter im Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › sitzen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Abgeordneten sind fast immer Parteimitglieder. Allerdings ist es für eine Wahl keine Pflicht, einer Partei anzugehören.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben die Möglichkeit, die politische Richtung des Landes durch ihr aktives Wahlrecht mitzubestimmen. Bei der Bundestagswahl können grundsätzlich alle Deutschen ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben, bei Kommunalwahlen können dies auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten tun.

Die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen ist tendenziell rückläufig. Während die Wahlentscheidungen der 1970er- und 1980er-Jahre durchgängig hohe und höchste Wahlbeteiligungen erzielten (91,1 Prozent 1972), erreichten die Bundestagswahlen 2017 und 2021 nur 76,2 beziehungsweise 76,6 Prozent. Den mit Abstand höchsten Anstieg bei der Wahlbeteiligung im Jahr 2021 gab es mit einem Plus von 3,9  Prozentpunkten in der Gruppe der 21- bis 29-Jährigen.

Politische Teilhabe außerhalb von Wahlen

Für junge Menschen besitzen Partizipationsmöglichkeiten in zivilgesellschaftlichen Initiativgruppen oder Nichtregierungsorganisationen aber oft eine höhere Attraktivität. Zunehmend gewinnen die sozialen Medien als Plattformen für politische Artikulations- und Aktionsformen an Bedeutung. Auch über direktdemokratische Verfahren wie Referenden beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. In Ländern und Kommunen sind die Möglichkeiten zur direkten Demokratie in den vergangenen Jahren vermehrt praktiziert und genutzt worden.

Auch sogenannte Bürgerräte gewinnen an Bedeutung, um die Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsfindungen zu beteiligen. Diese Räte befassen sich in der Regel mit konkreten Fragestellungen und erarbeiten Handlungsempfehlungen für die Politik. Regierungen und Parteien suchen zudem das Gespräch mit den Menschen. So initiierte Außenministerin Annalena Baerbock für die Erarbeitung einer ersten „Nationalen Sicherheitsstrategie“ auch Bürgerdialoge.