Glossar
Einmal im Jahr, zur Berlinale, richtet die Filmwelt ihren Fokus auf Berlin. Aber globales Interesse sind die Berliner gewohnt. Schließlich sind sie, seit die Hohenzollern 1458 ihre Residenz errichteten, Hauptstädter. Eine Historie, die auch Schatten hat: die Nazi-Herrschaft und das DDR-Regime, das eine Mauer durch die Stadt zog. Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist Berlin wieder ungeteilte Hauptstadt mit Weltrang. Die Museumsinsel, Europas größter Museumskomplex, die Berliner Philharmoniker und mehr als 50 Bühnen sorgen für ein einzigartiges Kulturleben. Die „Wissenskapitale“ birgt 39 Universitäten und Hochschulen. Die Wirtschaft glänzt mit Namen wie Bayer HealthCare Pharmaceuticals. Und die ITB, die weltgrößte Touristikmesse, akzentuiert den Slogan: Berlin ist eine Reise wert.
Hauptstadt: Berlin
Einwohner: 3.866.385
Fläche: 892 km2
Mit dem klassischen Seehandel, insbesondere mit Kaffee, ist die Hansestadt Bremen groß geworden. Im kleinsten Bundesland, unterteilt in die Stadt Bremen und das etwa 60 Kilometer entfernte Bremerhaven, sorgt der Hafen für jeden fünften Arbeitsplatz. Größter privater Arbeitgeber ist aber Daimler; Autos spielen generell eine große Rolle: Hier werden jährlich 2,3 Millionen Fahrzeuge ex- oder importiert. Auch die Kultur ist vom Handel geprägt: Das Überseemuseum und das Deutsche Schifffahrtsmuseum ziehen Besucher aus ganz Deutschland an. Der Wohlstand der Kaufleute sorgte überdies für eines der schönsten Städtebau-Ensembles, den Rathausmarkt mit seinen Barock- und Renaissance-Bauten. Ein Tribut an die reiche Geschichte, die 888 mit dem Marktrecht begann.
Hauptstadt: Bremen
Einwohner: 569.396
Fläche: 419 km2
Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister und -ministerinnen bilden die Bundesregierung, das Kabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Regierungsoberhaupts gilt das Ressortprinzip, nach dem die Ministerinnen und Minister ihren Bereich im Rahmen dieser Richtlinien eigenständig leiten, sowie das Kollegialprinzip, nach dem die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Geschäfte leitet der Kanzler oder die Kanzlerin.