Änderungen beim Wahlrecht
Der Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › hat im Oktober 2020 eine Reform des deutschen Wahlrechts beschlossen. Erste Veränderungen gelten bereits für die Bundestagswahl 2021. Voll umgesetzt wird die Reform erst mit der nächsten Bundestagswahl 2025. Ziel ist es vor allem, die Zahl der Abgeordneten zu verringern.
Hintergrund ist das in Deutschland geltende personalisierte Verhältniswahlsystem. Aus dem Modell mit Erst- und Zweitstimme ergibt sich die Schwierigkeit der sogenannten „Überhangmandate“: Sie kommen zustande, wenn eine Partei viele Erststimmen und damit deutlich mehr Direktmandate bekommt als ihr über die Zweitstimmen Sitze im Parlament zustehen. Die anderen Parteien bekommen dann Ausgleichsmandate. Während im Bundestag eigentlich insgesamt 598 Sitze vorgesehen sind, kann er sich durch diese zusätzlichen Mandate deutlich erweitern. Nach der jüngsten Bundestagswahl 2017 wuchs das Parlament auf 709 Abgeordnete und war damit so groß wie noch nie. Fachleute befürchten, dass das die Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Weniger Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2025
Deshalb einigte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD in der 19. Legislaturperiode auf eine Reform in zwei Schritten: Schon bei der Bundestagswahl 2021 sollen Überhangmandate teilweise mit Listenmandaten verrechnet werden. Ist die Zahl von 598 Abgeordneten überschritten, gibt es zudem erst bei mehr als drei Überhangmandaten Ausgleichsmandate für andere Parteien. In einem zweiten Schritt soll bei der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise verringert werden. Derzeit sind es 299. Eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft wird dazu Vorschläge erarbeiten.
Die Wahlrechtsreform ist umstritten. Kritikerinnen und Kritiker fürchten vor allem, dass die Ansätze nicht ausreichen, um den Bundestag Bundestag Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Grundsätzlich ist die Bundestagswahl eine Verhältniswahl, bei der die Stimmenanteile einer Partei bei der Wahl die Sitze im Parlament widerspiegeln sollen. Allerdings hat das Wahlrecht auch Elemente der Mehrheitswahl. Denn bei der Wahl… Mehr erfahren › signifikant zu verkleinern.